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   FG Niedersachsen, 03.08.2010 - 2 K 70/10   

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https://dejure.org/2010,17593
FG Niedersachsen, 03.08.2010 - 2 K 70/10 (https://dejure.org/2010,17593)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.08.2010 - 2 K 70/10 (https://dejure.org/2010,17593)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. August 2010 - 2 K 70/10 (https://dejure.org/2010,17593)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Befangenheitsantrag gegen Einzelrichter: Entscheidung des Senats, Hinwirken auf Klagerücknahme, Aufforderung zur Abgabe vorhandener Unterlagen, Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 FGO; § 78 Abs. 2 FGO; § 96 Abs. 1 S. 1 FGO; § 46 Abs. 2 ZPO
    Begründung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Falle einer bereits gebildeten Meinung über die Rechtslage und den Verfahrensausgang; Recht eines Richters zur Äußerung einer vorläufigen Meinung über den zu erwartenden Prozessausgang gegenüber den Beteiligten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Falle einer bereits gebildeten Meinung über die Rechtslage und den Verfahrensausgang; Recht eines Richters zur Äußerung einer vorläufigen Meinung über den zu erwartenden Prozessausgang gegenüber den Beteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 51 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Befangenheitsantrag gegen Einzelrichter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Befangenheitsantrag gegen Einzelrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 17.05.1995 - X R 55/94

    Ablehnung des Richters - Revision

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2010 - 2 K 70/10
    a) Ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters kann insbesondere nicht daraus hergeleitet werden, dass sich dieser eine Meinung über die Rechtslage und den Verfahrensausgang gebildet hat (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 17. Mai 1995, X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604) und diese Meinung äußert (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1955, 1 BvR 522/53, BVerfGE 4, 143, 144; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1982, 1 D 2/81, BVerwGE 73, 339, 346f.; BFH-Beschluss vom 5. März 1971, VI B 64/70, BFHE 102, 10, BStBl II 1971, 527, seither ständige Rechtsprechung).

    Zum Zwecke einer sachdienlichen Diskussion im Spruchkörper fertigt der Berichterstatter im Regelfall ein Votum an, in welchem er seine -vorläufige- Auffassung zum Sach- und Streitstand darstellt (BFH in BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604; vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. April 1991, IV S 14-21/90, IV S 1/91, BFH/NV 1992, 394, sowie § 78 Abs. 2 FGO).

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2010 - 2 K 70/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (u. a. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1985, V B 3/85, BStBl II 1985, 555 m.w.N.) ist ein solcher Fall nur gegeben, wenn ein Verfahrensbeteiligter von seinem Standpunkt aus nach den äußeren Umständen einen vernünftigen Grund für die Annahme hat, der von ihm abgelehnte Richter werde sich aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus bei seiner Entscheidung von nicht sachgerechten Rücksichten leiten lassen.

    Aus der Pflicht des Gerichts zur Prozessförderung ergibt sich ein Recht des Richters, gegenüber den Beteiligten eine vorläufige Meinung über den zu erwartenden Prozessausgang zu äußern (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 102, 10, BStBl II 1971, 527; in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, unter II. 3. c; vom 24. Mai 1993, V B 121/92, BFH/NV 1994, 482; vom 19. April 1994, IV B 33/94, BFH/NV 1995, 123; Vollkommer in Zöller, Zivilprozessordnung, 19. Aufl. 1995, § 42 Rdnr. 26).

  • BFH, 05.03.1971 - VI B 64/70

    Anfrage eines FG-Mitglieds - Rücknahme der Erklärung - Befangenheit des Richters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2010 - 2 K 70/10
    a) Ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters kann insbesondere nicht daraus hergeleitet werden, dass sich dieser eine Meinung über die Rechtslage und den Verfahrensausgang gebildet hat (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 17. Mai 1995, X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604) und diese Meinung äußert (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1955, 1 BvR 522/53, BVerfGE 4, 143, 144; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1982, 1 D 2/81, BVerwGE 73, 339, 346f.; BFH-Beschluss vom 5. März 1971, VI B 64/70, BFHE 102, 10, BStBl II 1971, 527, seither ständige Rechtsprechung).

    Aus der Pflicht des Gerichts zur Prozessförderung ergibt sich ein Recht des Richters, gegenüber den Beteiligten eine vorläufige Meinung über den zu erwartenden Prozessausgang zu äußern (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 102, 10, BStBl II 1971, 527; in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, unter II. 3. c; vom 24. Mai 1993, V B 121/92, BFH/NV 1994, 482; vom 19. April 1994, IV B 33/94, BFH/NV 1995, 123; Vollkommer in Zöller, Zivilprozessordnung, 19. Aufl. 1995, § 42 Rdnr. 26).

  • BFH, 12.01.2004 - VII B 122/03

    Recht auf Gehör: Ablehnung einer Terminsverlegung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2010 - 2 K 70/10
    Als erhebliche Gründe kann u.a. auch eine anderweitige berufliche Verpflichtung der Klägerin in Betracht kommen, wenn nach den jeweiligen Verhältnissen des Einzelfalls der Aufschub der anderweitigen Aufgaben oder die Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten nicht zumutbar ist (BFH - Beschluss vom 12.01.2004, VII B 122/03, BFH/NV 2004, 654-655; Gräber/Koch, FGO, § 91 Rz. 4; Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, § 91 FGO Rz. 10).
  • BFH, 25.04.1991 - IV S 14/90
    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2010 - 2 K 70/10
    Zum Zwecke einer sachdienlichen Diskussion im Spruchkörper fertigt der Berichterstatter im Regelfall ein Votum an, in welchem er seine -vorläufige- Auffassung zum Sach- und Streitstand darstellt (BFH in BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604; vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. April 1991, IV S 14-21/90, IV S 1/91, BFH/NV 1992, 394, sowie § 78 Abs. 2 FGO).
  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 78/05

    Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater) im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2010 - 2 K 70/10
    Nach Eingang der Klageerwiderung wurde die Klägerin durch den Berichterstatter auf die neueste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009, VII R 78/08, BFH/NV 2010, 705) hingewiesen, wonach die bisherige Rechtsprechung zur Ermessensausübung bei Prüfungsanordnungen bestätigt wurde.
  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2010 - 2 K 70/10
    Sie steht seines Erachtens nicht in Widerspruch zu § 6 Abs. 1 FGO, wonach sich die Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung an ein Mitglied des Senats als Einzelrichter zwar auch auf alle Neben- und Folgeentscheidungen sowie unselbständige Nebenverfahren erstreckt, nicht jedoch auch auf solche selbständigen Nebenverfahren (z.B. Aussetzung der Vollziehung oder einstweilige Anordnung) oder solche selbständigen Zwischenverfahren wie eine Richterablehnung (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 30. November 1981, GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217, 220, 221), die im Regelfall im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zuweisung der Sache an den Einzelrichter nicht vorhersehbar oder absehbar sind (vgl. Gräber/Koch, a.a.O., § 6 Rz. 16).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 1 D 2.81

    Disziplinarmaßnahmen bei Zugriffen auf den Geldinhalt von Postsendungen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2010 - 2 K 70/10
    a) Ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters kann insbesondere nicht daraus hergeleitet werden, dass sich dieser eine Meinung über die Rechtslage und den Verfahrensausgang gebildet hat (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 17. Mai 1995, X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604) und diese Meinung äußert (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1955, 1 BvR 522/53, BVerfGE 4, 143, 144; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1982, 1 D 2/81, BVerwGE 73, 339, 346f.; BFH-Beschluss vom 5. März 1971, VI B 64/70, BFHE 102, 10, BStBl II 1971, 527, seither ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 19.02.2009 - VIII B 52/08

    Nur greifbar gesetzwidrige Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2010 - 2 K 70/10
    Zureichende Ablehnungsgründe liegen deshalb nicht bereits darin, dass sich ein Richter als Berichterstatter vor dem Abschluss der mündlichen Verhandlung eine vorläufige Meinung über den -für einen Kläger ungünstigen- Ausgang des Klageverfahrens gebildet hat, sie dem Kläger bzw. dessen Prozessvertreter bekannt gibt und damit die Bitte verbindet, eine Klagerücknahme zu erwägen (BFH-Beschluss vom 19.02.2009, VIII B 52/08, n.v.).
  • BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassunsgrichters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.08.2010 - 2 K 70/10
    a) Ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters kann insbesondere nicht daraus hergeleitet werden, dass sich dieser eine Meinung über die Rechtslage und den Verfahrensausgang gebildet hat (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 17. Mai 1995, X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604) und diese Meinung äußert (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1955, 1 BvR 522/53, BVerfGE 4, 143, 144; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1982, 1 D 2/81, BVerwGE 73, 339, 346f.; BFH-Beschluss vom 5. März 1971, VI B 64/70, BFHE 102, 10, BStBl II 1971, 527, seither ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 24.08.1989 - IV B 59/89

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 30.06.1989 - VIII B 86/88

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

  • BFH, 19.04.1994 - IV B 33/94

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 26.07.1996 - VI B 15/96

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die Ablehnung von Gerichtspersonen

  • BFH, 24.05.1993 - V B 121/92

    Richterablehnung wegen Meinungsäußerung über die Erfolgsaussichten der Klage (§

  • BFH, 29.07.1988 - IX B 15/88

    Anforderungen an eine Richterablehnung

  • BFH, 20.12.1988 - III B 103/88

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10   

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FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10 (https://dejure.org/2010,21208)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.08.2010 - 2 K 70/10 (https://dejure.org/2010,21208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Rüge des rechtlichen Gehörs mit Gegenvorstellung - Gehörsrüge nach kurzfristiger Entscheidung über ein wenige Tag vor der mündlichen Verhandlung eingereichtes Ablehnungsgesuch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; § 133a Abs. 1 S. 1 FGO
    Umdeutung einer wegen möglicher Verletzung des rechtlichen Gehörs ausdrücklich von einem fachkundigen Prozessvertreter als solche erhobene Gegenvorstellung in eine Anhörungsrüge; Bereitschaft zur nochmaligen Stellungnahme bei einer Antragstellung kurzfristig vor dem ...

  • rechtsportal.de

    FGO § 133a
    Rüge des rechtlichen Gehörs mit Gegenvorstellung

  • datenbank.nwb.de

    Rüge des rechtlichen Gehörs mit Gegenvorstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 133a Abs. 1 Satz 1 FGO kann mit dem (außerordentlichen) Rechtsbehelf der Anhörungsrüge nur vorgebracht werden, das Gericht -im Streitfall der beschließende Senat- habe im Rahmen der angegriffenen Entscheidung gegen den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -GG-) verstoßen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17. Juni 2005, VI S 3/05, BFH/NV 2005, 1458, m.w.N.).

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005, VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614, und in BFH/NV 2005, 1458; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Tz. 111; von Groll in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 96 Anm. 30; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Rz. 217, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Wird also mit einer entsprechenden Eingabe nicht die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, ist diese Eingabe weiterhin als Gegenvorstellung im herkömmlichen Sinne zu werten (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2005, IV S 10/05, BFH/NV 2006, 199).
  • BFH, 17.05.2005 - VII S 17/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005, VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614, und in BFH/NV 2005, 1458; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Tz. 111; von Groll in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 96 Anm. 30; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Rz. 217, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.01.2004 - X S 22/03

    Missbräuchlicher Befangenheitsantrag bei Ablehnung ohne ausreichenden Grund;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Indes hat die Klägerin keinen Sachverhalt vorgetragen noch ist ein solcher aus den Akten ersichtlich, der ausnahmsweise eine Gegenvorstellung eröffnen könnte, nämlich wegen eines Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) oder wegen einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2005, VIII S 17/04 , n.v., juris; vom 27. Januar 2004, X S 22/03 , n.v., juris; vom 7. September 2004, X S 5/04 , n.v., juris; vom 21. Juni 2004, VII B 158/03 , n.v., juris).
  • BFH, 30.06.2005 - III B 63/05

    Keine Beschwerde gegen BFH-Entscheidungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Eine Umdeutung der von fachkundigen Prozessvertretern ausdrücklich als solche erhobenen Gegenvorstellung in eine Anhörungsrüge scheidet aus (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Juni 2005, III B 63/05, BFH/NV 2005, 2019, m.w.N.).
  • BFH, 06.05.1999 - XI S 2/99

    Gegenvorstellung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Die Entscheidung ergeht gebührenfrei (BFH-Beschluss vom 6. Mai 1999 XI S 2/99, BFH/NV 1999, 1368).
  • BFH, 07.09.2004 - X S 5/04

    Eröffnung einer Gegenvorstellung nur in Ausnahmefällen; Kostenpflicht einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Indes hat die Klägerin keinen Sachverhalt vorgetragen noch ist ein solcher aus den Akten ersichtlich, der ausnahmsweise eine Gegenvorstellung eröffnen könnte, nämlich wegen eines Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) oder wegen einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2005, VIII S 17/04 , n.v., juris; vom 27. Januar 2004, X S 22/03 , n.v., juris; vom 7. September 2004, X S 5/04 , n.v., juris; vom 21. Juni 2004, VII B 158/03 , n.v., juris).
  • BFH, 18.01.2005 - VIII S 17/04

    Gegenvorstellung gegen NZB-Beschluss

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Indes hat die Klägerin keinen Sachverhalt vorgetragen noch ist ein solcher aus den Akten ersichtlich, der ausnahmsweise eine Gegenvorstellung eröffnen könnte, nämlich wegen eines Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) oder wegen einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2005, VIII S 17/04 , n.v., juris; vom 27. Januar 2004, X S 22/03 , n.v., juris; vom 7. September 2004, X S 5/04 , n.v., juris; vom 21. Juni 2004, VII B 158/03 , n.v., juris).
  • BFH, 21.06.2004 - VII B 158/03

    Gegenvorstellung gegen BFH-Beschl.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
    Indes hat die Klägerin keinen Sachverhalt vorgetragen noch ist ein solcher aus den Akten ersichtlich, der ausnahmsweise eine Gegenvorstellung eröffnen könnte, nämlich wegen eines Verstoßes gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) oder wegen einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2005, VIII S 17/04 , n.v., juris; vom 27. Januar 2004, X S 22/03 , n.v., juris; vom 7. September 2004, X S 5/04 , n.v., juris; vom 21. Juni 2004, VII B 158/03 , n.v., juris).
  • FG Hamburg, 25.07.2013 - 3 K 145/12

    Gegenvorstellung und Richterablehnung nach Urteilsverkündung

    1.Zumindest ist eine solche Gegenvorstellung unzulässig wegen des Vorrangs der abschließenden Regelung über die Anhörungsrüge (vgl. Beschlüsse BFH vom 06.10.2010 X S 25/10, BFH/NV 2011, 276; BVerfG vom 08.02.2006 2 BvR 575/05, NJW 2006, 2907; Niedersächsisches FG vom 04.08.2010, 2 K 70/10, Juris; FG Baden-Württemberg vom 15.03.2005 7 V 55/04, EFG 2005, 885, DStRE 2005, 1237), die wiederum gemäß § 133a Abs. 1 Nr. 1 FGO zurücktritt gegenüber dem - hier eingelegten - Rechtsmittel der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (vgl. oben I 1 d m. w. N.).
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